Klimaschutz lohnt sich
Nutzen Sie Förderprogramme und das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG)
Das EEG in Deutschland wurde geschaffen, um den Ausbau der erneuerbaren Energien zur Stromerzeugung als zentrales Element für Klimaschutz, Umweltschutz, nachhaltige Entwicklung und die Erhöhung des Anteils an erneuerbaren Energien zu forciere. Somit soll die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern reduziert werden.
Das Gesetz trat erstmals im Jahr 2000 in Kraft. Im EU-Vergleich hat es sich als besonders effizientes Instrument zum Ausbau der erneuerbaren Energien erwiesen und wird inzwischen von vielen anderen Staaten als Vorbild für eigene Fördermaßnahmen herangezogen.
Ziel des im Jahr 2000 in Kraft getretenen Gesetzes
Vorrang für erneuerbare Energien zur Stromversorgung im Hinblick auf:
- aktiven Klima- und Umweltschutz
- nachhaltige Entwicklung
- Reduktion der Abhängigkeit von Energieimporten
Seit Einführung des Gesetzes hat sich der Anteil an erneuerbaren Energien an der deutschen Stromerzeugung verdreifacht und liegt inzwischen bei über 17 %.
Die Einspeisevergütung für Solarstrom ist über einen Zeitraum von 20 Jahren gesetzlich garantiert. Sie wird stufenweise weiter reduziert, da Photovoltaikmodule künftig wirtschaftlich attraktiver und somit auch wettbewerbsfähiger werden.
Die aktuellen Vergütungssätze finden sie auf dem Portal www.erneuerbare-energien.de
Phoenix Solar Deutschland