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Degression

Das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) wurde zum 1. April 2012 umfangreich modifiziert. Die früher jährlich durchgeführte Absenkung der Vergütungssätze wurde durch eine monatliche Degression ersetzt. Die Höhe der Degression hängt von den Zubaukapazitäten der Solarstromanalgen ab. Die Zielgröße für den jährlichen Zubau liegt bei 2,5 bis 3,5 GigaWatt (2500 bis 3500 MegaWatt). Der sogenannte Gleitfaktor regelt dabei die Reduktion: Entwickelt sich die neu installierte Leistung in einem Jahr stärker oder schwächer als im vorgegeben definierten Wachstumskorridor, wird im Folgejahr die Degression um einen Prozentpunkt angehoben bzw. abgesenkt. Die Degression soll den Wettbewerb in der Solarindustrie fördern und zu Kostensenkungen bei der Solarstromerzeugung führen. Von August bis Oktober 2013 beträgt die monatliche Degression der Einspeisevergütung 1,8%. Daraus ergibt sich eine Vergütung von 14,54 Ct/kWh für Solarstromanlagen bis 10 kW, die im September 2013 in Betrieb gehen.

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