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Hauptversammlung

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

1. Wann und wo findet die nächste Hauptversammlung der Phoenix Solar AG statt?

Die nächste Hauptversammlung der Phoenix Solar AG findet am 21. Juni 2012 in Fürstenfeldbruck statt. Weitere Informationen zur Hauptversammlung finden Sie hier.

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2. Kann jeder Aktionär an der Hauptversammlung teilnehmen und wie bzw. wo kann ich mich anmelden?

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bis zum jeweiligen Stichtag schriftlich anmelden. Der Anmeldung muss ein in Textform erstellter Nachweis des depotführenden Instituts in deutscher oder englischer Sprache über den Aktienbesitz beigefügt sein. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor dem Tag der Hauptversammlung zu beziehen.

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3. Wie kann ich mein Stimmrecht ausüben?

Jeder Aktionär kann sein Stimmrecht in der Hauptversammlung selbst ausüben oder auch durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person seiner Wahl, ausüben lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Aktionäre können sich auch durch den von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter vertreten lassen. Der Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Für den Fall, dass keine Weisung vorliegt, wird sich der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft der Stimme enthalten.

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4. Habe ich als Aktionär ein Auskunftsrecht auf der Hauptversammlung?

Jeder Aktionär kann in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstandes der Tagesordnung erforderlich ist.

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5. Wie kann ich als Aktionär einen Gegenantrag stellen?

Gemäß § 126 AktG können die Aktionäre einen Gegenantrag gegen einen Vorschlag des Vorstands oder Aufsichtsrats zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt stellen. Ein solcher Gegenantrag muss bis spätestens zwei Wochen vor dem Tag der Hauptversammlung an eine in der Einladung zur Hauptversammlung mitgeteilte Adresse der Gesellschaft geschickt werden. Gegenanträge werden unverzüglich nach ihrem Eingang im Internet einschließlich des Namens des Aktionärs und der Begründung veröffentlicht.

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6. Wird die Hauptversammlung im Internet übertragen?

Nein, bisher nicht.

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7. Wo finde ich weitere Informationen zur aktuellen und zu vergangenen Hauptversammlungen?

Die Einladung zur Hauptversammlung, die zugänglich zu machenden Unterlagen, Anträge von Aktionären, weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Absatz 2, § 126 Absatz 1, § 127 und § 131 Absatz 1 Aktiengesetz sowie weitere Informationen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung stehen Ihnen hier zur Verfügung.

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Unternehmenspräsentation (PDF, 440 KB)

Hier können Sie eine kurzgefasste Unternehmenspräsentation herunterladen (Stand Ende 2014).

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