Entsprechenserklärung
GEMEINSAME ENTSPRECHENSERKLÄRUNG VOM 24. MÄRZ 2016
Vorstand und Aufsichtsrat der Phoenix Solar AG erklären, dass seit der letzten Entsprechenserklärung vom 25. März 2015 den Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ – jeweils mit der folgenden Abweichung – in der Fassung vom 24. Juni 2014 (bekannt gemacht im Bundesanzeiger am 30. September 2014) entsprochen wurde und zukünftig in der Fassung vom 5. Mai 2015 (bekannt gemacht im Bundesanzeiger am 12. Juni 2015) entsprochen wird:
In den variablen Vergütungskomponenten soll eine nachträgliche Änderung der Erfolgsziele oder der Vergleichsparameter ausgeschlossen sein.
(gemäß Ziffer 4.2.3 des Kodex)
In einem sich dynamisch entwickelnden Marktumfeld kann es aus der Sicht von Vorstand und Aufsichtsrat in begründeten Fällen sinnvoll und vertretbar sein, die Erfolgsziele oder die Ver-gleichsparameter für variable Vergütungskomponenten nachträglich anzupassen.
Sulzemoos, den 24. März 2016
Phoenix Solar Aktiengesellschaft
Für den Vorstand Für den Aufsichtsrat
Tim P. Ryan Oliver Gosemann
(Vorsitzender des Vorstands) (Vorsitzender des Aufsichtsrats)
Archiv
- Entsprechenserklärung 2014 (PDF, 19 KB)
- Entsprechenserklärung 2013 (PDF, 18 KB)
- Entsprechenserklärung 2012 (PDF, 14 KB)
- Entsprechenserklärung 2011 (PDF, 13 KB)
- Entsprechenserklärung 2010 (PDF, 49 KB)
- Entsprechenserklärung 2009 (PDF, 14 KB)
- Entsprechenserklärung 2008 (PDF, 30 KB)
- Entsprechenserklärung 2007 (PDF, 32 KB)
- Entsprechenserklärung 2006 (PDF, 100 KB)