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Jährliches Dokument

nach § 10 WpPG für das Geschäftsjahr 2011

Börsennotierte Unternehmen haben die Pflicht, der Öffentlichkeit mindestens einmal jährlich ein Dokument zur Verfügung zu stellen, das alle Informationen enthält oder auf sie verweist, die das Unternehmen in den vorausgegangen zwölf Monaten aufgrund des Wertpapierhandels- (WpHG), des Wertpapierprospekt- (WpPG) und des Börsengesetzes (BörsenG) veröffentlicht hat.

Dies umfasst alle Informationen, die das Unternehmen auf Grundlage der §§ 15, 15a, 26, 30b Abs. 1 und 2, §§ 30e, 30f Abs. 2, §§ 37v, 37w, 37x, 37y, 37z Abs. 4 des WpHG, der §§ 42 und 54 des BörsenG in Verbindung mit einer Börsenordung oder der entsprechenden ausländischen Vorschriften veröffentlicht oder dem Publikum zur Verfügung gestellt hat. Dies bestimmt § 10 WpPG.

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Wir weisen darauf hin, dass Informationen, auf die das Jährliche Dokument verweist, veraltet sein können.

Das Dokument wurde am 25. Mai 2012 an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gesendet.

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"Wir sehen uns im Steigflug" (PDF, 386 KB)

"Wir sehen uns im Steigflug"

Am 13.9.2016 veröffentlichte das Portal 4investors.de ein Interview mit Finanzvorstand Manfred Hochleitner. Ein PDF des Texts können Sie hier herunterladen.

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