Jährliches Dokument
nach § 10 WpPG für das Geschäftsjahr 2011
Börsennotierte Unternehmen haben die Pflicht, der Öffentlichkeit mindestens einmal jährlich ein Dokument zur Verfügung zu stellen, das alle Informationen enthält oder auf sie verweist, die das Unternehmen in den vorausgegangen zwölf Monaten aufgrund des Wertpapierhandels- (WpHG), des Wertpapierprospekt- (WpPG) und des Börsengesetzes (BörsenG) veröffentlicht hat.
Dies umfasst alle Informationen, die das Unternehmen auf Grundlage der §§ 15, 15a, 26, 30b Abs. 1 und 2, §§ 30e, 30f Abs. 2, §§ 37v, 37w, 37x, 37y, 37z Abs. 4 des WpHG, der §§ 42 und 54 des BörsenG in Verbindung mit einer Börsenordung oder der entsprechenden ausländischen Vorschriften veröffentlicht oder dem Publikum zur Verfügung gestellt hat. Dies bestimmt § 10 WpPG.
Inhaltsverzeichnis
Finanzberichte nach §§ 37v, 37x, 37y WpHG
- Quartalsbericht zum 31. März 2012 (PDF, 2065 KB)
- Vorabbekanntmachung Finanzberichte 2012 - Aktualisierung
- Vorabbekanntmachung Finanzberichte 2012
- Geschäftsbericht 2011 (Konzern) (PDF, 4448 KB)
- Jahresabschluss 2011 (AG) (PDF, 1530 KB)
- Zwischenbericht zum 30. September 2011 (PDF, 1916 KB)
- Halbjahresbericht zum 30. Juni 2011 (PDF, 1859 KB)
- Quartalsbericht zum 31. März 2011 (PDF, 1704 KB)
- Vorabbekanntmachung Finanzberichte 2011
- Geschäftsbericht 2010 (Konzern) (PDF, 3427 KB)
- Jahresabschluss 2010 (AG) (PDF, 489 KB)
Ad-hoc-Mitteilungen nach § 15 WpHG
- 11.05.2012 / Phoenix Solar AG: Finanzierungsverhandlungen erfolgreich abgeschlossen
- 02.04.2012 / Phoenix Solar AG - Einschnitte bei der Solarförderung verzögern Finanzierungsverhandlungen - Stillhalteabkommen verlängert
- 11.10.2011 / Phoenix Solar AG ändert Ausblick auf Umsatz und Ergebnis für das Geschäftsjahr 2011
- 11.05.2011 / Phoenix Solar AG legt Zahlen zum 31. März 2011 vor
Directors´ Dealings Mitteilungen nach § 15a WpHG
Simmrechtsmitteilungen nach §§ 26 WpHG
Börsenrechtliche Bekanntmachungen
Wir weisen darauf hin, dass Informationen, auf die das Jährliche Dokument verweist, veraltet sein können.
Das Dokument wurde am 25. Mai 2012 an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gesendet.